db x-trackers DBLCI – OY Balanced ETF; db x-trackers DB Commodity Booster DJ-UBSCI ETF; db x-trackers DB Commodity Booster Light Energy Benchmark ETF
(die „Teilfonds“)…..
Die Deutsche Bank AG, handelnd durch ihre Niederlassung London, nimmt in ihrer Eigenschaft als Index-Sponsor (der „Index-Sponsor“) mit Wirkung zum 17. Februar 2012 Änderungen an folgenden Indizes (jeweils ein „Index“ und zusammen die „Indizes“) vor:
– dem Deutsche Bank Liquid Commodity IndexTM – Optimum Yield Balanced USD
– dem Deutsche Bank Liquid Commodity IndexTM – Optimum Yield Balanced EUR
– dem Deutsche Bank Liquid Commodity IndexTM – Optimum Yield Balanced GBP
– dem Deutsche Bank Liquid Commodity IndexTM – Optimum Yield Balanced CHF
– dem Deutsche Bank Commodity Booster – Dow Jones-UBS EUR IndexTM
– dem Deutsche Bank Commodity Booster – Dow Jones-UBS CHF IndexTM
– dem Deutsche Bank Commodity Booster – Dow Jones-UBS USD IndexTM
– dem Deutsche Bank Commodity Booster Light Energy EUR Benchmark IndexTM
– dem Deutsche Bank Commodity Booster Light Energy USD Benchmark IndexTM und
– dem Deutsche Bank Commodity Booster Light Energy CHF Benchmark IndexTM.
Die vorgesehenen Änderungen wirken sich auf die Teilfonds aus, da jeder Teilfonds vollständig oder teilweise auf einen oder mehrere Indizes bezogen ist.
Mit Ausnahme der als „Hedging-Störungsereignis“ betitelten zusätzlichen Bestimmung sind die an den einzelnen Indizes vorgenommenen Änderungen rein technischer Art. Diese Bestimmung befasst sich mit Ereignissen, bei denen es dem Index-Sponsor auch nach wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen nicht möglich ist, sich selbst gegen sein Exposure in Bezug auf Bewegungen des jeweiligen Index abzusichern. In diesen Fällen kann der Index-Sponsor entweder (i) Feststellungen und/oder Anpassungen der Beschreibung des Index vornehmen, um die Schlusswerte des Index bestimmten zu können, (ii) die Veröffentlichung der Schlussstände bis zum Ende des Ereignisses verschieben oder (iii) den Index dauerhaft einstellen. Die vorgenannte Bestimmung verleiht dem Index-Sponsor größeren Handlungsspielraum in Fällen, in denen andernfalls keine Alternative zu einer sofortigen Rücknahme der Wertpapiere des jeweiligen Teilfonds bestünde.
Einige dem Teilfonds db x-trackers DBLCI – OY Balanced ETF zugrunde liegenden Indizes (sprich, der Deutsche Bank Liquid Commodity IndexTM – Optimum Yield Balanced USD, der Deutsche Bank Liquid Commodity IndexTM – Optimum Yield Balanced EUR, der Deutsche Bank Liquid Commodity IndexTM – Optimum Yield Balanced GBP und der Deutsche Bank Liquid Commodity IndexTM – Optimum Yield Balanced CHF) werden ebenfalls abgeändert, um den im Oktober 2011 von der Commodity Futures Trading Commission („CFTC“) herausgegebenen „Final Regulations on Position Limits for Futures and Swaps“ (Endgültige Bestimmungen zu Positionsobergrenzen bei Futures und Swaps) Rechnung zu tragen.
Anteilsinhaber, die mit den vorstehend genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile gemäß den Bestimmungen des Prospekts der db x-trackers innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Datum dieses Schreibens kostenfrei zurückgeben.
Die aktualisierte Fassung der Beschreibung der Indizes steht unter https://index.db.com zur Verfügung und ist auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Dieses Schreiben dient ausschließlich Informationszwecken. Anteilsinhaber müssen keine Maßnahmen ergreifen.
Nähere Informationen erhalten Sie von State Street Bank Luxembourg S.A. in ihrer Funktion als Verwaltungsstelle der Gesellschaft (Frau Florence Alexandre, Tel.: +352 46 40 10 894, Fax: +352 46 40 10 687).
Quelle: ETFWorld- Deutsche Bank
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