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Änderung der Vertragsbedingungen der in Deutschland domizilierten iBoxx und eb.rexx® iShares ETFs

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 Welche Fonds sind betroffen?
Ab dem 3. April 2012 ändern sich die Vertragsbedingungen für die iBoxx und eb.rexx® iShares Produktfamilie. Im Folgenden werden die
Änderungen und Hintergründe näher eräutert...

Tabelle 1: Von den Änderungen der Vertragsbedingungen betroffene iShares ETFs
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Was ändert sich?
Die in Tabelle 1 aufgeführten ETFs werden zukünftig den jeweiligen Total Return Index anstelle des Preisindex abbilden. Hintergrund für diese Änderung ist die Angleichung der Managementmethode an die der in Dublin gemanagten Fonds. Während Zinserträge in der Vergangenheit bis zur Ausschüttung im Geldbestand des Fonds gehalten wurden, werden diese nun nach Erhalt umgehend reinvestiert.
Die Fonds bleiben jedoch weiterhin ausschüttend. Zukünftig werden Ausschüttungen durch den anteiligen Verkauf der Wertpapiere bereitgestellt.
In den oben genannten eb.rexx® Government Germany ETFs wurden bisher nur Jahresendausschüttungen durchgeführt, obwohl die Vertragsbedingungen bereits unterjährige Ausschüttungen erlauben. Zukünftig werden die Erträge bis zu viermal pro Jahr an Investoren ausgeschüttet.
Darüber hinaus wird mit der Vertragsänderung für alle zwölf ETFs eine Investition in andere Investmentvermögen auf zehn Prozent des Fondsvermögens beschränkt. Eine Investition kommt dann nur noch in Frage, wenn die Vertragsbedingungen des Zielfonds auch eine solche Beschränkung vorschreiben und die Investition nicht größer als 25 Prozent des Zielfonds ist.

 

Warum werden diese Änderungen vorgenohmen?
Die Änderung der Indexversion von Preisindex auf Total Return Index, und die damit verbundene Anpassung des Managements der eingenommenen Erträge dient der qualitativen Optimierung der Indexabbildung. Die Einführung der optionalen Ausschüttungstermine erfolgt auf vielfachen Wunsch unserer Kunden, die eine höhere Ausschüttungsfrequenz bevorzugen.

Die Beschränkung der Investition in andere Investmentvermögen auf maximal zehn Prozent erfolgt zur Sicherstellung, dass die Fonds alle Kriterien erfüllen, um als Zielfonds in andere Dachfonds aufgenommen zu werden. Durch die Änderung werden insbesondere alle Anforderungen aus § 50 und § 61 InvG erfüllt.

Was bedeuten diese Änderungen für den Anleger?
Der Tracking Error eines Fonds wird unabhängig von der zum Management eines Fonds herangezogenen Indexversion immer im Vergleich zum Total Return Index berechnet. Folgt die Behandlung der Erträge im Fonds der Behandlung der Erträge im Total Return Index, ermöglicht dies eine genauere Abbildung. Bedingt durch den Wechsel vom Preisindex zum Total Return Index ist somit zukünftig ein geringerer Tracking Error gegenüber dem Index zu erwarten.
Die Beschränkung der Investition in andere Investmentvermögen auf maximal zehn Prozent hat keinerlei Auswirkungen auf die Anlagen im Fonds, da die Möglichkeit zur Investition in andere Fonds bereits bestand, jedoch nicht genutzt wurde. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Fonds als Zielfonds für andere Investmentvermögen in Frage kommt.

Wann werden die Änderungen in Kraft treten?
Alle Änderungen werden zum 3. April 2012 wirksam.

Quelle: ETFWorld – iShares


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